ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Allgemeines
- Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Wilhelmshaven gGmbH, auch für solche, die im Wege der
elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
- Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltun-
gen der Volkshochschule Wilhelmshaven. Insoweit tritt die Volkshochschule Wilhelmshaven nur als Vermittler auf.
- Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfa-
chung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.
- Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus
dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform
oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der Volkshochschule Wil-
helmshaven). Erklärungen der Volkshochschule Wilhelmshaven genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene
Formularbestätigung verwendet wird.
Vertragsschluss
-
Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
- Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein An/Abmeldeschlußtermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach
An/Abmeldeschluß bei der Volkshochschule Wilhelmshaven eingeht einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese
nicht innerhalb von einer Woche, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
- Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls
innerhalb von 10 Tagen durch eine Bestätigung mündlich oder schriftlich angenommen werden.
- Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
Vertragspartnerin und Teilnehmerin
- Mit Abschluß des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der Volkshochschule
Wilhelmshaven als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur
Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist der Volkshochschule Wilhelmshaven namentlich
zu benennen. Eine änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der Volkshochschule Wilhelmshaven.
Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
- Anmeldemöglichkeiten:
- Persönlich nach Verteilung des Programmhefts
- Telefonisch: 04421 16 40 00
- Per Mail: info@vhs-whv.de
- Per Fax: 04421 16 40 99
- Per Anmeldekarte
- Internetanmeldung
Anmeldungen sind nur bei der Volkshochschule vorzunehmen und nicht bei der Dozentin!
- Die Volkshochschule Wilhelmshaven darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraußetzungen abhängig
machen.
Entgelt
- Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der Volkshochschule Wil-
helmshaven.
- Bei einigen Veranstaltungen ist eine An-/Abmeldefrist gesetzt.
- Melden Sie sich nach Ablauf der An-/Abmeldefrist, aber vor Veranstaltungsbeginn ab, ist eine Bearbeitungsge-
bühr von 50% der Veranstaltungsgebühr fällig.
- Bei Fahrten entstehen weitere Kosten (z.B. Eintrittskarten, Buchungen für übernachtungen etc.), die wir Ihnen in
Rechnung stellen müßen, wenn eine Stornierung nicht mehr möglich ist.
- Melden Sie sich erst nach Beginn einer Veranstaltung oder gar nicht ab, wird die volle Veranstaltungsgebühr fällig.
- Bei fortlaufenden Kursen wird die Gebühr nach zweimaliger Teilnahme fällig. Die Abbuchung erfolgt nach dem drit-
ten Termin.
- Bei Langzeitkursen besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung.
- Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Abmeldung. Es erfolgt daher eine Abbuchung/Rechnungßtellung.
- Quittungen werden nicht ausgestellt. Zur Vorlage beim Finanzamt genügt die Abbuchungsbestätigung auf dem Kontoauszug.
Auf Wunsch werden Teilnahmebescheinigungen mit Angaben über vermittelte Inhalte erstellt. Dafür wird eine Gebühr von 3,-
€ erhoben. Bescheinigungen zur Vorlage bei der Krankenversicherung werden auf Wunsch nach Kursende erstellt
Ermäßigungen
- Auszubildende mit einem Ausbildungsentgelt unterhalb der Grundsicherung, Absolventen/Absolventinnen eines
freiwilligen sozialen oder kulturellen Jahres, Wehrdienstleistende und Inhaberinnen der Ehrenamtscard erhalten 25
% Ermäßigung.
- Schülerinnen und Studierende sowie Empfängerinnen von Arbeitslosengeld (ALG I und ALG II) erhalten 50 % Er-
mäßigung.
- Beanspruchen Teilnehmerinnen Zuschüße von dritter Seite, ist eine Ermäßigung nicht möglich.
Der Nachweis ist vor Beginn einer Veranstaltung zu erbringen. Der Nachweis ist pro Semester vorzulegen. Auf Sachkos-
tenleistung, wie z.B. Gerätenutzung, Miete, Lernmaterial, Speisen etc., wird keine Ermäßigung gewährt.
Bei Veranstaltungen der jungen vhs müßen die Eltern die Ermäßigungsgründe erfüllen.
Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich.
-
Organisatorische änderungen
- Es besteht kein Anspruch darauf, daß eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch
dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde, es sei denn, die Vertragspartnerin hat er-
kennbar ein Intereße an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Dozentin.
- Die Volkshochschule Wilhelmshaven kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
- Muß eine Veranstaltungseinheit aus von der Volkshochschule Wilhelmshaven nicht zu vertretenden Gründen ausfallen
(beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 7 (2) Satz 2 und 3 und (3) sinngemäß.
Rücktritt und Kündigung durch die Volkshochschule Wilhelmshaven
Für die Durchführung von anerkannten und geförderten Veranstaltungen sind mindestens sieben Personen erforderlich.
Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die Volkshochschule Wilhelmshaven vom Vertrag zurücktreten
- Die Volkshochschule Wilhelmshaven kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus
Gründen, die die Volkshochschule Wilhelmshaven nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin) ganz oder teilweise
nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtum-
fang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertrags-
partnerin unzumutbar wäre, insbesondere, wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmerin ohne Wert ist.
- Die Volkshochschule Wilhelmshaven wird die Vertragspartnerin über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten
Absätze (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt
innerhalb einer Frist von 7 Werktagen erstatten.
- Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragßchluß entrichtet, kann die Volkshoch-
schule Wilhelmshaven unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurück-
treten. Die Vertragspartnerin schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmel-
devorgangs eine Vergütung von 10% des Veranstaltungsentgelts, höchstens jedoch € 20,-. Der Vertragspartnerin steht der
Nachweis offen, daß die tatsächlichen Kosten wesentlich niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.
- Die Volkshochschule Wilhelmshaven kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in
folgenden Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung
durch die Kursleiterin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Ge-
räuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleiterin, gegenüber Teilnehmerinnen oder Beschäftigten der Volkshoch-
schule Wilhelmshaven,
- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religions-
zugehörigkeit etc.),
- Mißbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
- Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die Volkshochschule Wilhelmshaven die Teilnehmerin auch von einer Veranstaltungseinheit aus-
schließen.
Der Vergütungsanspruch der Volkshochschule Wilhelmshaven wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Aus-
schluß nicht berührt.
Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin
- Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die
Vertragspartnerin die Volkshochschule Wilhelmshaven auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden an-
gemeßenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin
nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
- Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisa-
torischer änderungen (Ziffer 6) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teil-
einheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für
die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmerin wertlos ist.
- Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
- Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene
Unterrichtsmaterialien zurück zu senden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien
von € 50,- trägt die Vertragspartnerin die Kosten der Rücksendung.
Schadenersatzansprüche
- Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin gegen die Volkshochschule Wilhelmshaven sind aus-
geschloßen, außer bei Vorsatz und grober Fahrläßigkeit.
- Der Außchluß gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die Volkshochschule Wilhelmshaven schuldhaft Rechte der
Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren
sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf de-
ren Einhaltung die Vertragspartnerin oder Teilnehmerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer
schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Schlußbestimmungen
- Das Recht, gegen Ansprüche der Volkshochschule Wilhelmshaven aufzurechnen, wird ausgeschloßen, es sei denn, daß
der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der Volkshochschule Wilhelmshaven anerkannt worden ist.
- Ansprüche gegen die Volkshochschule Wilhelmshaven sind nicht abtretbar.
- Angaben zu Alter und Geschlecht dienen außchließlich statistischen Zwecken. Der Volkshochschule Wilhelmshaven ist die
Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Ver-
tragspartnerin und Teilnehmerin können dem jederzeit widersprechen.